FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur arbeitsmedizinischen Betreuung und betrieblichen Gesundheitsförderung
Was macht ein Betriebsarzt?
Ein Betriebsarzt berät Unternehmen und Beschäftigte in allen Fragen zu Arbeitsschutz, Gesundheit und Prävention.
Er führt Vorsorgeuntersuchungen durch, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, macht Betriebsbegehungen und gibt Empfehlungen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren.
Worauf sollten Sie bei der Auswahl des Betriesarztes achten?
Die Gewerbeaufsicht Bayern als Aufsichtsbehörde hat dazu Informationen unter https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/arbeitsmedizin/themen/betriebsaerztliche_betreuung/index.htm bereitgestellt.
Schauen Sie sich doch bitte jeweils die „Gewerbeärztliche Beobachtungen in den Betrieben“ an.
Überbetrieblicher Dienst oder Einzel-Betriebsarzt?
Auch bei einem überbetrieblichen Dienst wird Ihnen meist ein bestimmter Betriebsarzt zugeordnet. SIe lernen Ihren Betriebsarzt aber in der Regel erst nach Vertragsunterschrift kennen. Unter Umständen ist nur ein Arzt in Weiterbildung für Sie zuständig oder ihr zugeteilter Betriebsarzt wechselt häufig.
Bei einem Vertrag mit mir werden Sie auch von mir betreut.
Sollte ich etwas nicht selbst abdecken können, verfüge ich über ein großes Netz an KollegInnen unterschiedlichster Professionen, das ich mit Ihrem Einverständnis fallbezogen aktivieren kann.
Momentan finden große Umbrüche bei arbeitsmedizinischen Praxen statt. Private-equity, venture-fonds, roll-up. All das wird bei und mit mir nicht passieren. Versprochen!
Wie viele Stunden benötige ich einen Betriebsarzt?
Die Zeit für die Grundbetreuung hängt von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen und der Art des Unternehmens ab. Bei geringen Gefährdungen sind mindestens 0,2 Stunden pro Jahr und Mitarbeiter für den Betriebsarzt vorzusehen. Dazu kommen noch Vorsorgeuntersuchungen und bei Bedarf Zeit für besondere Aufgaben.
Kommt der Betriebsarzt in den Betrieb?
Es ist wichtig, dass ein Betriebsarzt die Arbeitsplätze kennt. Nur so können die UnternehmerInnen und auch die MitarbeiterInnen gut und zielgerichtet beraten werden. Auch Vorsorgeuntersuchungen können meist vor Ort im Unternehmen durchgeführt werden.
Ist eine arbeitsmedizinische Betreuung Pflicht?
Ja. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) und die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) verpflichten Arbeitgeber einen Betriebsarzt zu bestellen und den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.
Werden Untersuchungsergebnisse an den Arbeitgeber weitergegeben?
Nein. Alle medizinischen Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Ohne Entbindung von der Schweigepflicht werden keine Daten weitergegeben. Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Bescheinigung, dass eine ´Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde, da er diese Information für die Vorsorgekartei braucht.
Was ist ein BEM-Verfahren?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein strukturiertes Verfahren, damit MitarbeiterInnen nach längerer Krankheit wieder dauerhaft tätig weden können. Die Betriebsärztin kann helfen eine gute Lösung zu finden, z.B. durch Vorschläge zur Anpassung des Arbeitsplatzes oder einfach dadurch, dass Krankheiten und damit einhergehende Einschräkungen besser verstanden werden.
Wie läuft eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ab?
Anamnese: Gespräch über Arbeitsplatz, Belastungen und gesundheitliche Beschwerden.
Untersuchung: Je nach Vorsorge z. B. Hörtest, Sehtest, Blutuntersuchung.
Beratung: Tipps zum Gesundheitsschutz, ggf. Impfempfehlungen
Ergebnisbesprechung: Nur zwischen Arzt und Beschäftigtem
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?
Pflichtvorsorge: Muss der Arbeitgeber veranlassen (z. B. bei hoher Gefährdung) und die Mitarbeiter müssen daran teilnehmen. Es gibt aber keine Zwangsuntersuchung, nur eine Pflicht der Mitarbeiter sich beraten zu lassen.
Angebotsvorsorge: Arbeitgeber muss sie anbieten, Arbeitnehmer kann sie annehmen oder ablehnen. Typsiches Beispiel dafür ist die Vorsroge bei Bildschirmtätigkeit.
Wunschvorsorge: Beschäftigte können diese aus eigenem Wunsch beantragen, wenn sie glauben, dass ihre Arbeit die Gesundheit beeinträchtigen könnte.
Welche Vorteile hat oder kann die arbeitsmedizinische Betreuung für Ihr Unternehmen haben?
Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Früherkennung von Gesundheitsrisiken
Reduzierung von Krankheitstagen
Höhere Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität
